Anwendbare Bedingungen zur der Versicherung
Für die Interpretation der präsente allgemeine Bedingungen ( hier nach die « Allgemeine Bedingungen ») gelten die folgende Definitionen :
Die präsente Allgemeine Bedingungen sollen die vertraglichen Rahmen definieren zwischen die Beziehung von Secursus und seine Professionellen und Privatkunden. Die vorliegende Allgemeine Bedingungen gelten ohne Einschränkung oder Vorbehalt für jeden Kauf an den Abschluss Services der Transportgüterversicherung. Die vorliegende Allgemeine Bedingungen sind an jeden Moment vorfügbar auf die Website und überwiegen auf jeden anderen widersprüchliches Dokument. Der Kunde erklärt die Vorliegende Allgemeine Bedingungen gelesen zu haben und sie akzeptiert zu haben in dem er des hierfür vorgesehenen Feldes angekreuzt hat, dazu auch die allgemeine Bedingungen der Website, wahrend den Kauf des Services. Die Koordinaten von Secursus sind die folgende : Secursus 86 Boulevard Maurice Barres 92200 Neuilly-sur-Seine Email : contact@secursus.com
3.1. Die Transportgüterversicherung garantiert die Ware während deren Transport in der ganze Welt, an der Ausnahme der genannte Ländern in den Artikel 3.2 hier nach.
3.2. Sind ausgeschlossen die Ländern ( ob sie den Ansatzpunkt oder der Ziel der Waren bilden) die unter Embargo sind und jedes Land, für das die Anwendung der Transportgüterversicherung , Secursus oder die Versicherungsgesellschaft einer Sanktion, einem Verbot oder einer Beschränkung aufgrund einer Resolution der Organisation der Vereinten Nationen und/oder Wirtschafts- oder Handelssanktionen aussetzen würde, die in den von der Europäischen Union, Frankreich, den Vereinigten Staaten von Amerika erlassenen Gesetzen oder Verordnungen oder in anderen anwendbaren nationalen Gesetzen, die solche Maßnahmen vorsehen, vorgesehen sind . Sind vor allem diese Ländern ausgeschlossen: Afghanistan, Belarus, Burma, Iran, Zentralafrikanische Republik, Kuba, Nordkorea, Demokratische Republik Kongo, Irak, Liberia, Libyen, Russland, Somalia, Südsudan, Syrien, Ukraine, Venezuela, Simbabwe.
4.1. Secursus deckt jede neue oder gebrauchte Waren, außer die die in der Ausnahme liste von dem artikel 4.3 detailliert sind.
4.2. Als Beispiel die folgende waren die als sensibel angesehen sind, sind von der Transportgüterversicherung gedeckt:
4.3. DIE WAREN ZUFOLGE SIND IHRER NATUR NACH AUSGESCHLOSSEN DER TRANSPORTGÜTERVERSICHERUNG.
4.4. Paketen mit einem Wert von mehr als 100.000€ ( hundert tausend Euro), sind von der Transportgüterversicherung nicht gedeckt. Der Kunde hat die Möglichkeit Secursus vorher zu kontaktieren, so dass sie jeden Antrag über die Waren oder die Paketen mit einen höheren Wert bearbeiten können.
4.5. Die Transportgüterversicherung deckt auch die Rücksendungen , unter der Genehmigung dass die Waren während der Rucksendung, sicher, verkaufbar und gemäß nach die angegebene Ankündigungen des Artikel 8.1 hier nach verpackt sind und dass die Waren von der Fach Versicherung während der Hinfahrt geleistet haben.
5.1. Für die anvertraute Gütern an den Transporter , beginnt die Transportgüterversicherung an den Moment wo die versicherten, verpackt nach den angegebene Ankündigung des Artikel 8 Gütern an den Transporter gegeben sind und endet an der Lieferung während der Entladung der Gütern an den Empfänger oder jeden Grund für den Ablauf einer Frist von 14 ( vierzehn) Tagen vom Tag der Abholung, egal mit welcher Transport mittel.
5.2. Für die anvertraute Güter an der Post, beginnt die Transportgüterversicherung ab den Moment an wenn die gesicherte Güter, verpackt nach den angegebene Ankündigung des Artikel 8 an der Post geliefert sind und nimmt ein Ende wenn Entlastung zu der Post erteilt wird von den Empfänger oder jeden Empfänger der Fach Versicherung oder jeden Grund für den Ablauf einer Frist von 15 (fünfzehn) Tagen vom Tag der Verfügung an La Poste.
5.3. Für Rücksendungen endet die Transportgüterversicherung nach Ablauf einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen ab dem ursprünglichen Abholdatum, unabhängig von der Transportart.
6.1. Die Transportgüterversicherung deckt die Risiken des Diebstahls (vollständig oder teilweise) und der Beschädigung der Güter, mit Ausnahme der in Artikel 6.2 genannten Risiken. siehe hier unten.
6.2. Die Versicherung abdeckt nicht:
6.3. Folgende außergewöhnliche Gründe sind von der Transportgüterversicherung ausgeschlossen:
7.1. Damit die Transportgüterversicherung in Anspruch genommen werden kann, muss das Paket über einen Zustelldienst mit Rabatt gegen Unterschrift des Empfängers versandt worden sein.
7.2. Die Transportgüterversicherung gilt für 14 (vierzehn) Tage ab dem Datum der Übergabe des Pakets an den Spediteur. Es wird klargestellt, dass Güter, die einem Binnenschiffs- oder Seetransportunternehmen anvertraut werden, nicht von der Versicherung für beförderte Güter abgedeckt sind.
7.3. Die Transportgüterversicherung übernimmt keine Kosten für die an den Relais-Punkten versandten Waren. Als Relay-Punkte gelten beispielsweise Geschäfte, die eine Nebentätigkeit der Paketzustellung anbieten, wie z. B. die von den Transportdiensten Mondial Relay, Relay Colis usw. genutzten Geschäfte.
7.4. In besonderem gilt für das Transportunternehmen «Hermes» eine besondere Obergrenze von 1000 € (Tausend Euro) pro Paket.
Die Transportgüterversicherung wird nicht wirksam, wenn der Kunde nicht alle folgenden kumulativen Anforderungen erfüllt:
8.1.1. Anforderungen, wenn die Güter an jede Art von Transporter übergeben werden:
8.1.2. Besondere Schadensregel: Wenn das Paket beschädigt ankommt, muss der Empfänger den Schaden auf dem Lieferschein genau beschreiben, um eine Entschädigung zu erhalten. Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins ohne Vorbehalt gegenüber dem Vertreter des Transporter, der die Ware liefert, akzeptiert der Kunde die Ware und verzichtet auf jegliche Reklamation. Zur Information hat der Kunde im Zweifelsfall das Recht, den Inhalt des Pakets in Gegenwart des Vertreters des Transporters zu überprüfen, bevor er den Lieferschein unterzeichnet. Der Vertreter des Transporters, der nicht das Recht hat, Einspruch zu erheben.
8.1.3. Besondere Vorschrift für nicht widerstandsfähige Verpackungen: Nicht starre und wenig widerstandsfähige Verpackungen (wie Luftpolsterverpackungen, dünne Kartonverpackungen) werden von der Transportgüterversicherung bis zu einem Höchstwert von 200 € (zweihundert Euro) pro Paket übernommen.
Die Waren oder Pakete müssen dem Empfänger gegen die entsprechende Unterschrift des Empfängers übergeben werden. Der Versandschein muss dem Paket mit allen Informationen des Empfängers wie Vorname, Vorname, Telefonnummer, vollständige Anschrift, Postleitzahl, Ort und Land des Empfängers beigefügt werden. Wenn der Empfänger oder der Absender mit dem Transporter vereinbart, das Paket ohne Unterschrift zu liefern, wird es in dessen Abwesenheit durch die Übergabe an eine andere Person, durch die Hinterlegung in seinen Briefkasten oder an einem anderen Ort nicht mehr von der Transportgüterversicherung abgedeckt. Wenn der Transporter fahrlässig gehandelt hat, gilt die Transportgüterversicherung in der Regel.
Der Kunde muss den Wert des Pakets zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung für Transportgüter erklären. Diese muss durch eine Handelsrechnung für neue Waren und eine bewertete Abtretungsbescheinigung oder ein vor dem Versand ausgestelltes Sachverständigengutachten für gebrauchte Waren bestätigt werden. Der bei der Zeichnung angegebene Wert darf keinesfalls den Wert übersteigen, der auf der Handelsrechnung für neue Waren, auf der bewerteten Übertragungsurkunde oder bei gebrauchten Waren in einem Sachverständigengutachten angegeben ist.
Der Kunde hat seine Ansprüche gegen die verschiedenen am Transport der Waren Beteiligten aufrechtzuerhalten.
9.1. Der Wert, der als Grundlage für die Entschädigung dient, entspricht 100% des bei der Zeichnung an Secursus gemeldeten Wertes. Der Versicherungswert ist gemäß Artikel 8 Absatz 3 durch eine Handelsrechnung, eine bewertete Abtretungsbescheinigung oder ein Sachverständigengutachten zu belegen, die vor dem Versand ausgestellt wurden.
9.2. Die Gesamthöhe der Entschädigung darf den Versicherungswert keinesfalls übersteigen. Erhält der Kunde vom Transporter eine Entschädigung oder eine Aufrechnung, wird diese von der Entschädigung abgezogen. Mit der Klarstellung, dass der Kunde keinen Gewinn erzielen kann, indem er eine Entschädigung oder eine Aufrechnung vom Spediteur und die Entschädigung von der Versicherung Transportgüter kumuliert.
10.1. Im Schadensfall muss der Kunde:
10.2. Der Kunde muss in der Lage sein, Secursus unverzüglich folgende Dokumente zu übermitteln:
10.3. Im Falle einer Reklamation muss der Kunde Secursus unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb einer maximalen Frist von 3 Tagen ab dem ursprünglich geplanten Lieferdatum, über jede ihm bekannte Reklamation informieren, indem er eine Reklamation über das auf der Website zur Verfügung gestellte Formular einreicht oder eine E-Mail an die folgende Adresse sendet: contact@secursus. com.
10.4. Secursus unterstützt den Kunden bei der Prozedur der Reklamation und bleibt der direkte Ansprechpartner des Kunden. In diesem Zusammenhang unterstützt Secursus den Kunden bei der Suche nach den Dokumenten, die für die Übermittlung einer vollständigen Akte an den Versicherer erforderlich sind, sowie bei der Erstellung der Erklärungen, die dem Versicherer gegenüber abzugeben sind.
10.5. Für den Fall, dass der Kunde durch die Transportwarenversicherung entschädigt wurde, weil ein oder mehrere Pakete nicht geliefert wurden, und dass die Ware oder das Paket gefunden wird, muss er sich schriftlich verpflichten, die gefundene Ware oder das Paket die gefundenen Pakete zurückzunehmen und dem Versicherer den entsprechenden Versicherungswert nach Abzug zu erstatten. gegebenenfalls die von der Transportgüterversicherung gedeckten Verluste und Schäden.
In jedem Fall tritt der Versicherer das Recht des Kunden auf Rückgriff gegen die Transporter und jede andere Person, die als haftbar erachtet wird, ein.
12.1. Der Preis der Secursus-Güterversicherung wird auf der Grundlage des Wertes des Pakets und des Standorts des Kunden berechnet. Der Preis wird in Echtzeit auf der Startseite der Secursus-Website angezeigt.
12.2. Der Preis ist bar, in der Totalität am Tag der Unterzeichnung des Service mit ein gesicherter Zahlungsmittel mit Kreditkarten: Visa, MasterCard, American Express, andere blaue Karten.
12.3. Der Kunde ist berechtigt, die Stornierung der Versicherung und eine Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen zu verlangen, nur wenn das Paket nicht versandt wurde. Sobald das Paket vom Transporter übernommen wurde, wird die Transportgüterversicherung sofort wirksam und kann nicht mehr erstattet oder storniert werden.
Jede Partei trägt die Folgen, die sich aus Verschulden und Nichterfüllung ihrer Pflichten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben; es besteht keine Solidarität zwischen den Parteien. Die Haftungsobergrenze für Secursus, falls eine solche eingeführt wird, darf nicht für alle Schäden zusammengenommen und in jedem Fall 100. 000 € (einhunderttausend Euro) pro Paket betragen.
Secursus oder der Kunde können nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung der Dienstleistungen oder die Verzögerung bei der Erfüllung einer ihrer in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Pflichten auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen ist. Die Partei, die das Ereignis höherer Gewalt feststellt, hat der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen, dass sie die Leistung nicht erbringen kann, und dies gegenüber der anderen Partei zu begründen. Die Aussetzung der Verpflichtungen darf keinesfalls als Haftungsgrund für die Nichterfüllung der betreffenden Verpflichtung oder zur Zahlung von Schadenersatz oder Vertragsstrafen bei Verspätung dienen. Die Erfüllung der Verpflichtung wird für die gesamte Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt, wenn sie vorübergehender Natur ist. Sobald der Grund für die Aussetzung ihrer gegenseitigen Verpflichtungen nicht mehr besteht, werden die Parteien daher alle Anstrengungen unternehmen, um die normale Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen so bald wie möglich wieder aufzunehmen. Zu diesem Zweck benachrichtigt die verhinderte Partei die andere Partei durch Einschreiben mit Rückschein oder durch ein außergerichtliches Schriftstück von der Wiederaufnahme ihrer Verpflichtung.
Der Kunde wird informiert und akzeptiert, dass seine personenbezogenen Daten auf der Website gesammelt und von Secursus verwendet werden, das als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (nachfolgend) handelt. «Datenschutz-Grundverordnung» oder «DSGVO»). Secursus verpflichtet sich, die Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten seiner Kunden gemäß der DSGVO zu schützen und zu gewährleisten, insbesondere durch Ergreifung aller erforderlichen Vorkehrungen, um Verfälschungen, Beschädigungen oder unbefugten Zugriff Dritter auf diese Daten zu verhindern. Insbesondere können die personenbezogenen Daten des Kunden an den Versicherer übermittelt werden, der als Subunternehmer im Sinne der DSGVO für die Versicherung der Waren eintritt, wofür es zwingend notwendig ist, auf die personenbezogenen Daten zuzugreifen, die der Kunde bei Vertragsabschluss mit Secursus angegeben hat. Unterauftragnehmer dürfen nur auf Anweisung von Secursus tätig werden. Die personenbezogenen Daten der Kunden werden zu folgenden Zwecken erhoben:
Die Website verwendet "Cookies"-Dateien. Dabei handelt es sich um kleine Computerdateien, die auf der Festplatte des Computers oder auf dem Speicher des mobilen Endgerätes abgelegt werden, das der Kunde bei der Konsultation der Website durch diesen benutzt. Die meisten der von Secursus ausgegebenen und während des Surfens auf der Website aufgezeichneten Cookies sind entweder für den Betrieb der Website erforderlich oder sollen Ihr Surfen ermöglichen oder erleichtern. Nur Secursus wird wahrscheinlich die darin enthaltenen Informationen lesen oder ändern. Das Lesen oder Hinterlegen bestimmter Cookies kann die vorherige Zustimmung des Benutzers der Website erfordern. In diesem Fall gibt der Benutzer, nachdem er über die Informationen im Banner, das den Cookies gewidmet ist, und die Informationen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß informiert wurde, selbstverständlich seine Zustimmung, indem er das dafür vorgesehene Kästchen ankreuzt. Für weitere Informationen kann der Kunde auf die Nutzungsbedingungen der auf der Website zugänglichen Website verweisen.
Die vorliegenden Bedingungen und die sich daraus ergebenden Versicherungsgeschäfte unterliegen dem französischen Recht. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in französischer Sprache verfasst. Für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine oder mehrere Fremdsprachen übersetzt werden, gilt im Streitfall nur die französische Fassung als verbindlich.
Alle Streitigkeiten, zu denen die in Anwendung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen erbrachten Dienstleistungen Anlass geben können, bezüglich ihrer Gültigkeit, Auslegung, Ausführung, Beendigung, Folgen und Folgemaßnahmen, und die nicht zwischen Secursus und dem Kunden gelöst werden konnten, werden den zuständigen Gerichten nach den Bedingungen des Gewohnheitsrechts vorgelegt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er in jedem Fall auf eine herkömmliche Mediation zurückgreifen kann, insbesondere bei der Kommission für Verbrauchermediation (C. consom. artikel. L. 612-1) oder bei den bestehenden branchenspezifischen Schlichtungsstellen, auf die auf der Website verwiesen wird, oder auf eine alternative Methode der Streitbeilegung (z. B. Schlichtung) im Streitfall. Der Kunde bestätigt, dass er vor Vertragsabschluss in klarer und verständlicher Weise die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle in Artikel L. 221-5 des Verbraucherschutzgesetzbuches aufgeführten Informationen erhalten hat, insbesondere die folgenden Informationen:
Der Kunde bestätigt, dass er vor Vertragsabschluss in klarer und verständlicher Weise die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle in Artikel L. 221-5 des Verbraucherschutzgesetzbuches aufgeführten Informationen erhalten hat, insbesondere die folgenden Informationen:
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