Verlorenes oder gestohlenes Paket, wie finden wir es wieder?
Sie haben kürzlich ein Paket an einen Verwandten geschickt, und dieser hat es nie erhalten. Oder Sie sind durch eine E-Commerce-Website gegangen und haben noch nicht Ihre Ware erhalten. Da Sie nicht wussten, dass es eine Paketversicherung gibt, haben Sie Ihr Paket nicht versichert, und Sie wissen nicht, wie Sie Ihr Paket zurückbekommen. Um Ihnen bei Ihren Ansatz zu helfen, das verlorene oder gestohlene Paket zu finden, gibt Secursus Ihnen einige nützliche Hinweise in diesem Artikel. Wer das Risiko ganz ausschließen will, sollte Pakete versichert versenden. So hängt die Erstattung nicht mehr vom Goodwill des Verkäufers oder Transporteurs ab.
1. Wer ist verantwortlich im Fall von Nichtzustellung des Paketes?
Sie warten auf Ihre Bestellung und sie kommt nie an. Sie sollen wissen dass ihr Verkäufer verantwortlich ist für die Lieferung an die Adresse die sie angegeben haben, von dem Moment an dem die Lieferung bestätigt ist und der Betrag Ihres Einkaufs von dem Verkäufer eingelöst wird. Und zwar egal ob er sich selbst um die Auslieferung der Bestellung kümmert oder ob er über andere Spediteure geht.
Wenn das Tracking-Tool seine Grenzen zeigt und Sie glauben, dass das versandte Paket verloren gegangen ist, berufen sie sich auf die Verantwortung des Verkäufers. Dieser kann sich dann an seinen Zustelldienst wenden, sei es DHL, Hermes, DPD oder ein anderer. Solange Sie die Ware nicht erhalten haben, trägt der Händler das Versandrisiko (§ 475 Abs. 2 BGB): Sie müssen nicht zahlen, und einen bereits gezahlten Kaufpreis bekommen Sie zurück.
2. Machen Sie eine Reklamation bei dem Transporter
Zwischen Privatpersonen (etwa bei einem Versand über Vinted oder über ähnliche C2C-Plattformen) ist es Sache des Absenders, sich an die Schadensabteilung des Transporters zu wenden, wenn der Empfänger sein Paket nie erhält. Wenn der Versand von Paketen durch einen Händler erfolgt, können sowohl der Empfänger als auch der Verkäufer dem Transporter mitteilen, dass der Empfänger nichts erhalten hat. Bei DHL ist ein Nachforschungsauftrag möglich, wenn sich der Sendungsstatus seit mehr als fünf Werktagen nicht geändert hat, bei Hermes eine Sendungsrecherche frühestens nach fünf Werktagen.
Selbst wenn Sie eine Reklamation bei Ihrem Transporter machen ist es nicht sicher, dass Sie Ihr irgendwo blockiertes Paket wiederfinden können. Und wenn Sie einen Diebstahl vermuten, ist es auch nicht sicher, dass die abweichenden Boten gefunden und behelligt werden. Auch die Sendungsverfolgung hat ihre Grenzen!
3. Was machen wenn das gesendete Paket gestohlen würde?
Jedes Jahr erreichen zahlreiche Pakete ihren Empfänger nie, unabhängig von der Art der Zustellung oder der Sendungsverfolgung. Bevor wir laut und deutlich sagen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, sollten Sie sich vergewissern, dass es sich nicht um eine Verspätung bei der Beförderung der Sendungen handelt. Während der Weihnachtszeit am Ende des Jahres kommt diese Art von Unannehmlichkeiten häufiger vor.
Wenn Ihre Diebstahlsverdächtigung sich bestätigt und Sie Ihr Paket nicht mehr verfolgen können, weil es als „zugestellt" gekennzeichnet ist, können Sie sich jederzeit bei der Polizei beschweren. Besonders kritisch wird das, wenn es sich um wertvolle Sendungen wie eine Luxus-Uhr oder ein Kunstwerk handelt, hier ist die einfache Anzeige selten ausreichend, um den finanziellen Schaden zu decken.
Vielleicht sollten Sie bei einem anderen Händler bestellen, oder den Transporter wechseln. Behalten Sie auf jedem Fall den Ablauf ihrer Lieferung im Auge! Wie Sie einem gestohlenen Paket vorbeugen, zeigt unser Ratgeber Paketdiebstahl vorbeugen.
4. Nachforschung bei DHL und der Deutschen Post
Haben Sie selbst mit DHL oder der Deutschen Post verschickt und bleibt das Paket verschwunden, stellen Sie einen Nachforschungsauftrag und reichen danach eine Schadensmeldung ein. Erstattet wird im Rahmen der Haftung des Paketdienstes, beim DHL Paket in der Regel bis 500 €. Was DHL genau ersetzt, zeigt unser Vergleich zur Haftung von DHL bei Verlust.
Kommt keine Einigung zustande, können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur wenden.
5. Wie kann man all diese Unannehmlichkeiten vermeiden, wenn man ein Paket versendet?
Nicht ausgeliefert zu werden ist keine Unabwendbarkeit mehr! Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden die zwangsläufig mit der Nichtzustellung Ihres Paketes verbunden sind, können Sie im Vorfeld handeln und eine Paketversicherung abschließen. So werden Ihre wertvollen Pakete nicht mehr in der Natur losgelassen, mit nur einer Lieferadresse und einer Versandbestätigungs-E-Mail. Sie sind gegen Verlust und Diebstahl versichert. So können Sie Ihre Kunden beruhigen, insbesondere bei internationalen Sendungen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist eine Zustellung gegen Unterschrift. Geht ein versichertes Paket verloren, erklärt unser Hinweis, wie Sie den Verlust bei uns melden.
Dieser Artikel wurde von Valentin Scemama verfasst, einem Experten für Versicherungen und Logistik.


