Versicherungsvertrag

Anwendbare Bedingungen zur der Versicherung

Achtung, diese Version des Vertrages ist nicht mehr anwendbar

Voraussetzung für den Service

Artikel 1 - Definitionen

Für die Interpretation der präsente allgemeine Bedingungen ( hier nach die « Allgemeine Bedingungen ») gelten die folgende Definitionen :

  • « Secursus » : eingetragene Versicherungsvertretern-Gesellschaft im Handel Zimmer und an der Nanterre Gesellschaften registriert unter die Nummer 837 953 041 und deren Firmensitz am 86 Boulevard Maurice Barres- 92000 Neuilly sur Seine sich befindet, mit einer ORIAS-Zulassung, die in dem einheitliche Register der Versicherung, Bank und Finanz Vermittler eingetragen ist unter die Nummer 18002684.
  • « Transportgüterversicherung » : der ausschließlich von Secursus angebotene Versicherungsvertrag für transportierte Güter von der Versicherungsgesellschaft.
  • « Versicherer » die Versicherungsgesellschaft die die Transportgüterversicherung anbietet oder der Versicherungsmakler der von Secursus der Auftragnehmer ist. Deren jeweiligen Identitäten können auf Anfrage des Kunden mitgeteilt werden.
  • « Website » : die Website : www.secursus.com
  • « Paket » : Ware oder eine Kombination von mehrere Waren, irgendwelchen Gewicht, Masse oder Volum, die eine identifizierbare Einheitsladung während der Übergabe an den Transporter darstellen.
  • « Ware » : alle beweglichen Gegenstände, die nicht unter einen Ausschluss fallen
  • « Transporter » : Alle Luft oder Boden Transporter oder La Poste
  • « Lieferung » physische Übergabe des Paketes oder der Ware an seinen Empfänger
  • « Empfänger » : erwähnte Person als der Empfänger des Paketes oder der Ware auf dem Transportschein und in dem Formular der von den Kunden ausgefüllt war während der Abschluss des Secursus Services.
  • « Datum der Abholung » : Datum der Betreuung des Paketes oder der Ware von dem Transporter
  • « Schadenfall » teilweiser oder vollständiger Diebstahl, Schaden, keine Lieferung der Ware;
  • « Service » : Intermediär Auftragnehmer Versicherung Service von Secursus realisiert.

Artikel 2- Verwendung der Allgemeine Bedingungen

Die präsente Allgemeine Bedingungen sollen die vertraglichen Rahmen definieren zwischen die Beziehung von Secursus und seine Professionellen und Privatkunden. Die vorliegende Allgemeine Bedingungen gelten ohne Einschränkung oder Vorbehalt für jeden Kauf an den Abschluss Services der Transportgüterversicherung. Die vorliegende Allgemeine Bedingungen sind an jeden Moment vorfügbar auf die Website und überwiegen auf jeden anderen widersprüchliches Dokument. Der Kunde erklärt die Vorliegende Allgemeine Bedingungen gelesen zu haben und sie akzeptiert zu haben in dem er des hierfür vorgesehenen Feldes angekreuzt hat, dazu auch die allgemeine Bedingungen der Website, wahrend den Kauf des Services. Die Koordinaten von Secursus sind die folgende : Secursus 86 Boulevard Maurice Barres 92200 Neuilly-sur-Seine Email : contact@secursus.com

Artikel 3 – Territorialität der Transportgüterversicherung

3.1. Die Transportgüterversicherung garantiert die Ware während deren Transport in der ganze Welt, an der Ausnahme der genannte Ländern in den Artikel 3.2 hier nach.

3.2. Sind ausgeschlossen die Ländern ( ob sie den Ansatzpunkt oder der Ziel der Waren bilden) die unter Embargo sind und jedes Land, für das die Anwendung der Transportgüterversicherung , Secursus oder die Versicherungsgesellschaft einer Sanktion, einem Verbot oder einer Beschränkung aufgrund einer Resolution der Organisation der Vereinten Nationen und/oder Wirtschafts- oder Handelssanktionen aussetzen würde, die in den von der Europäischen Union, Frankreich, den Vereinigten Staaten von Amerika erlassenen Gesetzen oder Verordnungen oder in anderen anwendbaren nationalen Gesetzen, die solche Maßnahmen vorsehen, vorgesehen sind . Sind vor allem diese Ländern ausgeschlossen: Afghanistan, Belarus, Burma, Iran, Zentralafrikanische Republik, Kuba, Nordkorea, Demokratische Republik Kongo, Irak, Liberia, Libyen, Russland, Somalia, Südsudan, Syrien, Ukraine, Venezuela, Simbabwe.

Artikel 4 – Von der Transportgüterversicherung gedeckte Waren

4.1. Secursus deckt jede neue oder gebrauchte Waren, außer die die in der Ausnahme liste von dem artikel 4.3 detailliert sind.

4.2. Als Beispiel die folgende waren die als sensibel angesehen sind, sind von der Transportgüterversicherung gedeckt:

  • Schmuck, Perlen und Edelstein , Uhren ;
  • Gold- und Silberschmiedehandwerk;
  • Lederwaren;
  • Kunstwerke oder Sammlerstücke, Briefmarken;
  • Kunsthandwerk;
  • High Tech Sachen ( Computern, Telefone, Bildschirm usw..);
  • Kleider, Schuhen, Mode Accessoire ;
  • Sport Sachen ( versteht auch Fahrräder);
  • Bücher, Zeitschriften, Anzeige;
  • Medikamente die keine kontrollierte Temperatur brauchen ; Es sollte präzisiert werden das es nicht um eine einschränkende Liste angeht. Alle Waren die nicht auf der Ausnahme Liste stehen werden gedeckt von der Transportgüterversicherung. Diese anvertraute Waren an einem Transporter, sind von der Transportgüterversicherung gedeckt, ab den Moment an wo der Kunde die angekündigten Bedingungen von dem Artikel 8 respektiert hat wenn nach und vorbehaltlich dass der totalen Wert des Paketes der selbe ist als der den gegebenen Wert an Secursus.

4.3. DIE WAREN ZUFOLGE SIND IHRER NATUR NACH AUSGESCHLOSSEN DER TRANSPORTGÜTERVERSICHERUNG.

  • LEBENDE TIERE ;
  • DIE WAREN DIE UNTER EINE GELEITETE TEMPERATUR REISEN ( POSITIV ODER NEGATIFV) ;
  • DIE PRODUKTIONEN ODER ERZEUGUNGS MASCHINEN ;
  • DIE WAREN DIE DURCHEINANDER DURCH FLUSS ODER SEEWEG REISEN ;
  • BANKNOTEN, COUPONS , TITELN, WERTE, SCHECK, BARGELD, EDELMETALLE ;
  • PELZ, HÄUTE, LEDER ;
  • MOBEL IM UMZUNG ;
  • DAS INNERE DER CONTAINER ;
  • DIE WAREN, DIE IM OPERATIONSRAHMEN VON DEN « TRADING »- UND NEGOZIEHEN ÜBER DIE ROHSTOFFE EINTRETEN ;
  • GÜTER, DIE NACH DEN GELTENDEN KONVENTIONEN, GESETZEN ODER VORSCHRIFTEN ALS GEFÄHRLICH GEORDNET SIND;
  • DER TABAK, DIE CIGARETTEN, ALOHOL;

4.4. Paketen mit einem Wert von mehr als 100.000€ ( hundert tausend Euro), sind von der Transportgüterversicherung nicht gedeckt. Der Kunde hat die Möglichkeit Secursus vorher zu kontaktieren, so dass sie jeden Antrag über die Waren oder die Paketen mit einen höheren Wert bearbeiten können.

4.5. Die Transportgüterversicherung deckt auch die Rücksendungen , unter der Genehmigung dass die Waren während der Rucksendung, sicher, verkaufbar und gemäß nach die angegebene Ankündigungen des Artikel 8.1 hier nach verpackt sind und dass die Waren von der Fach Versicherung während der Hinfahrt geleistet haben.

Artikel 5- Die Dauer der Transportgüterversicherung

5.1. Für die anvertraute Gütern an den Transporter , beginnt die Transportgüterversicherung an den Moment wo die versicherten, verpackt nach den angegebene Ankündigung des Artikel 8 Gütern an den Transporter gegeben sind und endet an der Lieferung während der Entladung der Gütern an den Empfänger oder jeden Grund für den Ablauf einer Frist von 14 ( vierzehn) Tagen vom Tag der Abholung, egal mit welcher Transport mittel.

5.2. Für die anvertraute Güter an der Post, beginnt die Transportgüterversicherung ab den Moment an wenn die gesicherte Güter, verpackt nach den angegebene Ankündigung des Artikel 8 an der Post geliefert sind und nimmt ein Ende wenn Entlastung zu der Post erteilt wird von den Empfänger oder jeden Empfänger der Fach Versicherung oder jeden Grund für den Ablauf einer Frist von 15 (fünfzehn) Tagen vom Tag der Verfügung an La Poste.

5.3. Für Rücksendungen endet die Transportgüterversicherung nach Ablauf einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen ab dem ursprünglichen Abholdatum, unabhängig von der Transportart.

Artikel 6 - Die von der Transportgüterversicherung gedeckten Risiken

6.1. Die Transportgüterversicherung deckt die Risiken des Diebstahls (vollständig oder teilweise) und der Beschädigung der Güter, mit Ausnahme der in Artikel 6.2 genannten Risiken. siehe hier unten.

6.2. Die Versicherung abdeckt nicht:

  • Rost und/oder Oxidationen auf den nackten Waren;
  • den funktionellen Bruch der Waren und die Störung oder Störung aller Waren, die eine oder mehrere mechanische, elektromechanische oder elektronische Vorrichtungen umfassen, die nicht auf ein deutlich gekennzeichnetes Verkehrsereignis zurückzuführen sind;
  • künstlerische Abwertung;
  • Datenverlust auf Magnetträgern;
  • Kratzer, Kratzer, Verformungen und andere ästhetische Schäden;
  • Schäden durch Nutzung (Altwaren);
  • fehlende oder Beschädigungen an Paketen, die ohne Unterschrift empfangen wurden oder mit nicht konformer Unterschrift empfangen wurden;
  • die Gefahr der radioaktiven Verseuchung chemischer, biologischer, biochemischer und elektromagnetischer Waffen;
  • nukleare Risiken;
  • cybernetische Risiken.

6.3. Folgende außergewöhnliche Gründe sind von der Transportgüterversicherung ausgeschlossen:

  • Einziehung, Beschlagnahme, Beschlagnahme, Verletzung der Sperre, Schmuggel, Pfändung, Zwangsvollstreckung oder sonstige Beschlagnahmungen, wobei der Versicherer auch nicht der Bürge ist, der gestellt werden könnte, um die versicherten Rechte von solchen Beschlagnahmen zu befreien.
  • Vorsätzliche oder unentschuldbare Verfehlungen des Versicherten und aller sonstigen Anspruchsberechtigten, ihrer Angestellten, Vertreter oder Anspruchsberechtigten Fehlen, Würmer und Ungeziefer, außer wenn es sich um eine Kontamination während der versicherten Fahrt handelt; Einfluss der Lufttemperatur; in Betrieb befindliche Straßen bremsen.
  • Abwesenheit unzulängliche oder ungeeignete Zubereitung, Verpackung oder Konditionierung der Ware;
  • Bürgerkrieg oder Auslandskrieg, Feindseligkeiten, Vergeltungsmaßnahmen, Torpedos, Minen und alle anderen Kriegswaffen sowie Sabotage- oder Terrorakte politischer oder kriegsbezogener Art;
  • Fangen, Festnahmen, Beschlagnahmen, Zwang, Belästigung oder Inhaftierung durch Regierungen oder Behörden;
  • Unruhen, Volksbewegungen, Streiks, Aussperrungen und ähnliche Ereignisse;
  • Piraterie mit politischem oder kriegsbezogenem Charakter;

Artikel 7- Zugelassene Transporter und Liefern Bedingungen

7.1. Damit die Transportgüterversicherung in Anspruch genommen werden kann, muss das Paket über einen Zustelldienst mit Rabatt gegen Unterschrift des Empfängers versandt worden sein.

7.2. Die Transportgüterversicherung gilt für 14 (vierzehn) Tage ab dem Datum der Übergabe des Pakets an den Spediteur. Es wird klargestellt, dass Güter, die einem Binnenschiffs- oder Seetransportunternehmen anvertraut werden, nicht von der Versicherung für beförderte Güter abgedeckt sind.

7.3. Die Transportgüterversicherung übernimmt keine Kosten für die an den Relais-Punkten versandten Waren. Als Relay-Punkte gelten beispielsweise Geschäfte, die eine Nebentätigkeit der Paketzustellung anbieten, wie z. B. die von den Transportdiensten Mondial Relay, Relay Colis usw. genutzten Geschäfte.

7.4. In besonderem gilt für das Transportunternehmen «Hermes» eine besondere Obergrenze von 1000 € (Tausend Euro) pro Paket.

Artikel 8 - Die Bedingungen der Kunden

Die Transportgüterversicherung wird nicht wirksam, wenn der Kunde nicht alle folgenden kumulativen Anforderungen erfüllt:

8.1. Anforderungen an die Verpackung der Waren

8.1.1. Anforderungen, wenn die Güter an jede Art von Transporter übergeben werden:

  • Die Waren müssen in starren Behältnissen versendet werden, bei denen der Inhalt nicht durch Abtasten festgestellt werden kann;
  • Die Waren müssen in einer neuen und widerstandsfähigen Doppelverpackung versendet werden. ( Um genau zu sein, unter Doppelverpackung versteht man, dass die Ware in einem ersten Behälter wie Karton, Schachtel, Luftblasenpapier, Kartonverpackung verpackt werden muss. Diese erste Umhüllung wird dann in eine zweite, größere und starre Umhüllung, z. B. einen zweiten Karton, gegeben);
  • Auf der Außenseite des Packstücks dürfen keine Angaben oder Wertangaben erscheinen, die auf die Art der Ware hinweisen. Unzulässig sind insbesondere der Name oder die Beschreibung der Ware, der Name einer Firma, die Erwähnung einer Website oder einer anderen Einrichtung, die die Art der Ware suggeriert, ohne dass diese Liste erschöpfend ist. Die Zollanmeldung gilt nicht als Wertangabe und ist daher unterhalb des Frachtbriefs einzutragen.
  • Vor jeder Versendung ist ein Foto des Pakets und seines Inhalts zu machen.

8.1.2. Besondere Schadensregel: Wenn das Paket beschädigt ankommt, muss der Empfänger den Schaden auf dem Lieferschein genau beschreiben, um eine Entschädigung zu erhalten. Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins ohne Vorbehalt gegenüber dem Vertreter des Transporter, der die Ware liefert, akzeptiert der Kunde die Ware und verzichtet auf jegliche Reklamation. Zur Information hat der Kunde im Zweifelsfall das Recht, den Inhalt des Pakets in Gegenwart des Vertreters des Transporters zu überprüfen, bevor er den Lieferschein unterzeichnet. Der Vertreter des Transporters, der nicht das Recht hat, Einspruch zu erheben.

8.1.3. Besondere Vorschrift für nicht widerstandsfähige Verpackungen: Nicht starre und wenig widerstandsfähige Verpackungen (wie Luftpolsterverpackungen, dünne Kartonverpackungen) werden von der Transportgüterversicherung bis zu einem Höchstwert von 200 € (zweihundert Euro) pro Paket übernommen.

8.2. Anforderungen an die Modalitäten der Lieferung der Waren

Die Waren oder Pakete müssen dem Empfänger gegen die entsprechende Unterschrift des Empfängers übergeben werden. Der Versandschein muss dem Paket mit allen Informationen des Empfängers wie Vorname, Vorname, Telefonnummer, vollständige Anschrift, Postleitzahl, Ort und Land des Empfängers beigefügt werden. Wenn der Empfänger oder der Absender mit dem Transporter vereinbart, das Paket ohne Unterschrift zu liefern, wird es in dessen Abwesenheit durch die Übergabe an eine andere Person, durch die Hinterlegung in seinen Briefkasten oder an einem anderen Ort nicht mehr von der Transportgüterversicherung abgedeckt. Wenn der Transporter fahrlässig gehandelt hat, gilt die Transportgüterversicherung in der Regel.

8.3. Anforderungen an den deklarierten Wert des Pakets

Der Kunde muss den Wert des Pakets zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung für Transportgüter erklären. Diese muss durch eine Handelsrechnung für neue Waren und eine bewertete Abtretungsbescheinigung oder ein vor dem Versand ausgestelltes Sachverständigengutachten für gebrauchte Waren bestätigt werden. Der bei der Zeichnung angegebene Wert darf keinesfalls den Wert übersteigen, der auf der Handelsrechnung für neue Waren, auf der bewerteten Übertragungsurkunde oder bei gebrauchten Waren in einem Sachverständigengutachten angegeben ist.

8.4. Anforderungen an die Aufbewahrung von Rechtsbehelfen

Der Kunde hat seine Ansprüche gegen die verschiedenen am Transport der Waren Beteiligten aufrechtzuerhalten.

Artikel 9 - Wert der Entschädigung für Schadensfälle

9.1. Der Wert, der als Grundlage für die Entschädigung dient, entspricht 100% des bei der Zeichnung an Secursus gemeldeten Wertes. Der Versicherungswert ist gemäß Artikel 8 Absatz 3 durch eine Handelsrechnung, eine bewertete Abtretungsbescheinigung oder ein Sachverständigengutachten zu belegen, die vor dem Versand ausgestellt wurden.

9.2. Die Gesamthöhe der Entschädigung darf den Versicherungswert keinesfalls übersteigen. Erhält der Kunde vom Transporter eine Entschädigung oder eine Aufrechnung, wird diese von der Entschädigung abgezogen. Mit der Klarstellung, dass der Kunde keinen Gewinn erzielen kann, indem er eine Entschädigung oder eine Aufrechnung vom Spediteur und die Entschädigung von der Versicherung Transportgüter kumuliert.

Artikel 10 - Verfahren für die Entschädigung von Schadensfällen

10.1. Im Schadensfall muss der Kunde:

  • alle Sicherungsmaßnahmen nehmen, die geeignet sind, die versicherten Waren zu schützen und Schäden zu begrenzen;
  • alle Rechte und Rechtsmittel gegen den Transporter und/oder jede andere Person, die als haftbar erachtet wird behalten
  • im Schadensfall: klare, genaue und aussagekräftige Vorbehalte auf dem Lieferschein aufschreiben;
  • ein Foto des Pakets und seines Inhalts machen;
  • alle Verpackungen aufbewahren;
  • bei Diebstahl Anzeige erstatten.

10.2. Der Kunde muss in der Lage sein, Secursus unverzüglich folgende Dokumente zu übermitteln:

  • Kopie des Ausweises und/oder Auszugs des Handelsregisterauszugs oder des ausländischen Äquivalents;
  • Versandbordereau;
  • Nachweis des versicherten Wertes mit Zahlungsbeleg (Rechnung, Wertverwertungsbescheinigung oder Sachverständigen)
  • Kopie der Beschwerde an die Transportern und der Antworten dieser;
  • Foto des Pakets und seines Inhalts;
  • im Falle eines Verlustes: die vom Transporter ausgestellte Bescheinigung über die Nichtlieferung;
  • im Falle eines Diebstahls: Kopie der Beschwerde;
  • bei Schäden: Kostenvoranschlag oder Rechnung der Kosten für die Instandsetzung der Ware; Im Zweifel behält sich Secursus das Recht vor, eine vorherige Untersuchung einzuleiten und vom Versicherten einen Ausweis und alle anderen als nützlich erachteten Informationen zu verlangen.

10.3. Im Falle einer Reklamation muss der Kunde Secursus unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb einer maximalen Frist von 3 Tagen ab dem ursprünglich geplanten Lieferdatum, über jede ihm bekannte Reklamation informieren, indem er eine Reklamation über das auf der Website zur Verfügung gestellte Formular einreicht oder eine E-Mail an die folgende Adresse sendet: contact@secursus. com.

10.4. Secursus unterstützt den Kunden bei der Prozedur der Reklamation und bleibt der direkte Ansprechpartner des Kunden. In diesem Zusammenhang unterstützt Secursus den Kunden bei der Suche nach den Dokumenten, die für die Übermittlung einer vollständigen Akte an den Versicherer erforderlich sind, sowie bei der Erstellung der Erklärungen, die dem Versicherer gegenüber abzugeben sind.

10.5. Für den Fall, dass der Kunde durch die Transportwarenversicherung entschädigt wurde, weil ein oder mehrere Pakete nicht geliefert wurden, und dass die Ware oder das Paket gefunden wird, muss er sich schriftlich verpflichten, die gefundene Ware oder das Paket die gefundenen Pakete zurückzunehmen und dem Versicherer den entsprechenden Versicherungswert nach Abzug zu erstatten. gegebenenfalls die von der Transportgüterversicherung gedeckten Verluste und Schäden.

Artikel 11 - Aufrechterhaltung des Rechtsbehelfs gegen die Transporter

In jedem Fall tritt der Versicherer das Recht des Kunden auf Rückgriff gegen die Transporter und jede andere Person, die als haftbar erachtet wird, ein.

Artikel 12 - Preis und Zahlungsbedingungen und Ruckzählung

12.1. Der Preis der Secursus-Güterversicherung wird auf der Grundlage des Wertes des Pakets und des Standorts des Kunden berechnet. Der Preis wird in Echtzeit auf der Startseite der Secursus-Website angezeigt.

12.2. Der Preis ist bar, in der Totalität am Tag der Unterzeichnung des Service mit ein gesicherter Zahlungsmittel mit Kreditkarten: Visa, MasterCard, American Express, andere blaue Karten.

12.3. Der Kunde ist berechtigt, die Stornierung der Versicherung und eine Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen zu verlangen, nur wenn das Paket nicht versandt wurde. Sobald das Paket vom Transporter übernommen wurde, wird die Transportgüterversicherung sofort wirksam und kann nicht mehr erstattet oder storniert werden.

Artikel 13 - Haftung

Jede Partei trägt die Folgen, die sich aus Verschulden und Nichterfüllung ihrer Pflichten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben; es besteht keine Solidarität zwischen den Parteien. Die Haftungsobergrenze für Secursus, falls eine solche eingeführt wird, darf nicht für alle Schäden zusammengenommen und in jedem Fall 100. 000 € (einhunderttausend Euro) pro Paket betragen.

Artikel 14 - Höhere Gewalt

Secursus oder der Kunde können nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung der Dienstleistungen oder die Verzögerung bei der Erfüllung einer ihrer in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Pflichten auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen ist. Die Partei, die das Ereignis höherer Gewalt feststellt, hat der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen, dass sie die Leistung nicht erbringen kann, und dies gegenüber der anderen Partei zu begründen. Die Aussetzung der Verpflichtungen darf keinesfalls als Haftungsgrund für die Nichterfüllung der betreffenden Verpflichtung oder zur Zahlung von Schadenersatz oder Vertragsstrafen bei Verspätung dienen. Die Erfüllung der Verpflichtung wird für die gesamte Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt, wenn sie vorübergehender Natur ist. Sobald der Grund für die Aussetzung ihrer gegenseitigen Verpflichtungen nicht mehr besteht, werden die Parteien daher alle Anstrengungen unternehmen, um die normale Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen so bald wie möglich wieder aufzunehmen. Zu diesem Zweck benachrichtigt die verhinderte Partei die andere Partei durch Einschreiben mit Rückschein oder durch ein außergerichtliches Schriftstück von der Wiederaufnahme ihrer Verpflichtung.

Artikel 15 - Persönliche Daten

Der Kunde wird informiert und akzeptiert, dass seine personenbezogenen Daten auf der Website gesammelt und von Secursus verwendet werden, das als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (nachfolgend) handelt. «Datenschutz-Grundverordnung» oder «DSGVO»). Secursus verpflichtet sich, die Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten seiner Kunden gemäß der DSGVO zu schützen und zu gewährleisten, insbesondere durch Ergreifung aller erforderlichen Vorkehrungen, um Verfälschungen, Beschädigungen oder unbefugten Zugriff Dritter auf diese Daten zu verhindern. Insbesondere können die personenbezogenen Daten des Kunden an den Versicherer übermittelt werden, der als Subunternehmer im Sinne der DSGVO für die Versicherung der Waren eintritt, wofür es zwingend notwendig ist, auf die personenbezogenen Daten zuzugreifen, die der Kunde bei Vertragsabschluss mit Secursus angegeben hat. Unterauftragnehmer dürfen nur auf Anweisung von Secursus tätig werden. Die personenbezogenen Daten der Kunden werden zu folgenden Zwecken erhoben:

  • die Verwaltung des ATM und der Beziehungen zu den Kunden;
  • die Stärkung und Verbesserung der Kommunikation der Website;
  • Verbesserung und Personalisierung der Dienstleistungen, die den Kunden angeboten werden; und
  • die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die zuvor genannten Zwecke unbedingt erforderlich ist. Gemäss der DSGVO hat der Kunde ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Widerspruch bezüglich der ihn betreffenden personenbezogenen Daten (nachfolgend «Rechte und Freiheiten»). Um eines oder mehrere der IT- und Freiheitsrechte auszuüben, muss der Kunde eine Anfrage per E-Mail oder Post an Secursus richten, unter Angabe seines Vor- und Nachnamens, seiner E-Mail-Adresse und seiner Kundenreferenzen. Jede Anfrage muss unterschrieben und von einer Fotokopie eines vom Kunden unterschriebenen Personalausweises begleitet werden, wobei die Antwortadresse anzugeben ist. Die Antwort auf den Antrag, der auf der Grundlage eines oder mehrerer Computerrechte und -freiheiten ausgeübt wird, wird innerhalb von 2 Monaten nach Eingang des Antrags übermittelt. Der Kunde kann Secursus besondere Weisungen mitteilen, in denen er die Art und Weise festlegt, in der er nach seinem Tod die IT-Rechte und -freiheiten gemäß der DSGVO wahrzunehmen gedenkt. Für weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten kann der Kunde die Datenschutzerklärung von Secursus lesen, die auf seiner Website zugänglich ist.

Artikel 16 - Cookies

Die Website verwendet "Cookies"-Dateien. Dabei handelt es sich um kleine Computerdateien, die auf der Festplatte des Computers oder auf dem Speicher des mobilen Endgerätes abgelegt werden, das der Kunde bei der Konsultation der Website durch diesen benutzt. Die meisten der von Secursus ausgegebenen und während des Surfens auf der Website aufgezeichneten Cookies sind entweder für den Betrieb der Website erforderlich oder sollen Ihr Surfen ermöglichen oder erleichtern. Nur Secursus wird wahrscheinlich die darin enthaltenen Informationen lesen oder ändern. Das Lesen oder Hinterlegen bestimmter Cookies kann die vorherige Zustimmung des Benutzers der Website erfordern. In diesem Fall gibt der Benutzer, nachdem er über die Informationen im Banner, das den Cookies gewidmet ist, und die Informationen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß informiert wurde, selbstverständlich seine Zustimmung, indem er das dafür vorgesehene Kästchen ankreuzt. Für weitere Informationen kann der Kunde auf die Nutzungsbedingungen der auf der Website zugänglichen Website verweisen.

Artikel 17 - Anwendbares Recht - Sprache

Die vorliegenden Bedingungen und die sich daraus ergebenden Versicherungsgeschäfte unterliegen dem französischen Recht. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in französischer Sprache verfasst. Für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine oder mehrere Fremdsprachen übersetzt werden, gilt im Streitfall nur die französische Fassung als verbindlich.

Article 18 –Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten, zu denen die in Anwendung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen erbrachten Dienstleistungen Anlass geben können, bezüglich ihrer Gültigkeit, Auslegung, Ausführung, Beendigung, Folgen und Folgemaßnahmen, und die nicht zwischen Secursus und dem Kunden gelöst werden konnten, werden den zuständigen Gerichten nach den Bedingungen des Gewohnheitsrechts vorgelegt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er in jedem Fall auf eine herkömmliche Mediation zurückgreifen kann, insbesondere bei der Kommission für Verbrauchermediation (C. consom. artikel. L. 612-1) oder bei den bestehenden branchenspezifischen Schlichtungsstellen, auf die auf der Website verwiesen wird, oder auf eine alternative Methode der Streitbeilegung (z. B. Schlichtung) im Streitfall. Der Kunde bestätigt, dass er vor Vertragsabschluss in klarer und verständlicher Weise die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle in Artikel L. 221-5 des Verbraucherschutzgesetzbuches aufgeführten Informationen erhalten hat, insbesondere die folgenden Informationen:

Artikel 19 - Vorvertragliche Information – Akzeptanz des Kunden

Der Kunde bestätigt, dass er vor Vertragsabschluss in klarer und verständlicher Weise die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle in Artikel L. 221-5 des Verbraucherschutzgesetzbuches aufgeführten Informationen erhalten hat, insbesondere die folgenden Informationen:

  • die wesentlichen Merkmale des Dienstes;
  • der Preis der Dienstleistung;
  • Informationen zur Identität von Secursus, zu Post-, Telefon- und E-Mail-Kontaktdaten und zu den Tätigkeiten von Secursus;
  • die Funktionalität der digitalen Inhalte und gegebenenfalls ihre Interoperabilität;
  • die Möglichkeit, in Streitfällen auf eine herkömmliche Mediation zurückzugreifen. Der sofortige Kauf oder die Anmeldung einer Dienstleistung durch eine natürliche oder juristische Person bedeutet die vollständige Zustimmung und Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verpflichtung zur Zahlung der bestellten Dienstleistungen, was vom Kunden ausdrücklich anerkannt wird, der insbesondere auf die Geltendmachung widersprüchlicher Dokumente verzichtet, die Secursus nicht entgegengesetzt werden können.

Die Bedingungen in Kurzfassung

Finden Sie alle Regeln und gute Praktiken, um ein Paket zu versenden und sicherzustellen, dass Sie im Falle von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung entschädigt werden.

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