Welchen Wertnachweis brauchen wir im Schadensfall?
Im Schadensfall zahlen wir den Wert, den Sie beim Abschluss deklariert haben. Damit wir das schnell tun können, muss dieser Wert belegt sein. Dieser Hinweis erklärt, welche Dokumente als Wertnachweis gelten, wie alt sie sein dürfen und welche Fehler die Bearbeitung verzögern. Die Grundlagen Ihrer Paketversicherung stehen in unseren Versicherungsbedingungen, Ziffer 8.3 und 9.
Das Wichtigste in Kürze
- Neuware: Rechnung, nicht älter als zwei Monate ab Abholung.
- Gebrauchte Ware: Rechnung oder schriftlicher Kaufvertrag mit dem Wert, nicht älter als zwei Monate.
- Der versicherte Betrag muss genau dem Rechnungsbetrag entsprechen.
- Zahlungsnachweis dazu: Kartenbeleg oder Überweisung.
Stand: Versicherungsbedingungen von Secursus für Deutschland, abgerufen am 17.10.2026.
Welche Dokumente gelten als Wertnachweis?
| Art der Ware | Gültiger Wertnachweis | Höchstalter |
|---|---|---|
| Neuware | Handelsrechnung über den Verkauf | 2 Monate ab Abholdatum |
| Gebrauchte Ware | Handelsrechnung oder schriftlicher Kaufvertrag, in dem der Wert steht | 2 Monate ab Abholdatum |
Zusätzlich brauchen wir einen Zahlungsnachweis, der die Transaktion bestätigt, zum Beispiel einen Kartenbeleg oder eine Kopie der Überweisung.
Nicht ausreichend sind zum Beispiel:
- ein Screenshot einer Anzeige oder eines Angebots;
- ein Kostenvoranschlag oder ein Wertgutachten ohne Verkauf;
- eine Rechnung, die älter als zwei Monate ist, etwa der Kaufbeleg einer Uhr, die Sie vor drei Jahren gekauft haben;
- eine Rechnung über einen anderen Betrag als den versicherten.
Angenommen, ein Sammler muss seine Uhr zur Revision schicken und versichert sie beim Versand an den Hersteller mit 3.000 €. Als Beleg hat er die Kaufrechnung von 2021 über 2.600 €. Geht die Uhr verloren, fehlt ein gültiger Wertnachweis: Die Rechnung ist älter als zwei Monate, und der Betrag stimmt nicht mit dem versicherten Wert überein. Für solche Sendungen ohne aktuellen Verkauf klären Sie den Nachweis am besten vor dem Versand mit uns.
Warum der versicherte Betrag genau stimmen muss
Wir entschädigen 100 % des deklarierten Werts, belegt durch den Wertnachweis. Unsere Bedingungen verlangen, dass der versicherte Betrag genau dem Rechnungsbetrag entspricht. Stimmen beide nicht überein, ist eine Voraussetzung der Versicherung nicht erfüllt, und die Entschädigung kann entfallen. Mehr als den deklarierten Wert zahlen wir in keinem Fall.
Ein Beispiel aus dem Händleralltag: Eine Händlerin versichert ein Paket der Einfachheit halber mit runden 1.000 €, die Rechnung an ihren Kunden lautet auf 949 €. Das wirkt harmlos, ist aber genau die Abweichung, die unsere Bedingungen ausschließen. Wer den Rechnungsbetrag auf den Cent übernimmt, vermeidet die Diskussion.
Zahlt der Transporteur selbst etwas, zum Beispiel die 500 € Haftung von DHL, wird dieser Betrag von unserer Entschädigung abgezogen. Insgesamt erhalten Sie nie mehr als den versicherten Wert.
Privatpersonen und gebrauchte Ware
Privatpersonen versichern bei Secursus nur gebrauchte Ware. Als Wertnachweis dient dann der schriftliche Kaufvertrag mit dem Käufer, unterschrieben und datiert, mit Beschreibung des Gegenstands und Preis. Verkäufe zwischen Privatpersonen über Online-Marktplätze wie Kleinanzeigen, eBay oder Vinted sind von der Versicherung ausgeschlossen. Gewerbliche Händler sind versichert.
Wann und wie Sie den Nachweis einreichen
Die Unterlagen reichen Sie in Ihrem Secursus-Konto ein, spätestens 14 Tage nach der Abholung oder 3 Tage nach der Zustellung. Wie Sie den Schaden Schritt für Schritt melden, beschreibt unser Hinweis. Laden Sie Dokumente und Fotos unbearbeitet hoch. Bei Zweifeln oder Unstimmigkeiten dürfen wir die Herkunft der Zahlung prüfen und Kontoauszüge anfordern.
Sind die Unterlagen vollständig, zahlen wir innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Validierung. Wer seine Sendung von Anfang an richtig vorbereitet, spart im Schadensfall Zeit: Die Regeln zur stabilen Verpackung und zum neutralen Versandetikett gehören dazu.
Häufige Fragen
Reicht ein Foto der Rechnung? Ja, solange es vollständig und lesbar ist und nicht bearbeitet wurde.
Ich habe die Uhr vor Jahren gekauft. Kann ich sie versichern? Nur mit einem aktuellen Wertnachweis, also einer Rechnung oder einem Kaufvertrag, der nicht älter als zwei Monate ist. Ein alter Kaufbeleg reicht nicht.
Brauche ich einen Zahlungsnachweis? Ja, zusätzlich zur Rechnung: einen Kartenbeleg oder eine Überweisung, die die Zahlung belegt.
Was passiert, wenn der Transporteur schon gezahlt hat? Seine Zahlung wird von unserer Entschädigung abgezogen. Sie erhalten insgesamt den versicherten Wert.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 17.10.2026.
Dieser Artikel wurde von Valentin Scemama verfasst, einem Experten für Versicherungen und Logistik.


